Menu anzeigen
Die angebotenen Waren und Dienstleistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer, die die Ware oder Leistungen in ihrer selbstständigen,
beruflichen oder gewerblichen oder in ihrer behördlichen und dienstlichen Tätigkeit verwenden. » Definition Verbraucher / Unternehmer

Braun GmbH - Sichern Sie Ihre Ladung ab – und sich selbst!

Sichern Sie Ihre Ladung ab – und sich selbst!

Ob für Profis oder Privatleute: Ladungssicherung ist ein Thema, das niemand leicht nehmen sollte. Zu schwer sind die Folgen, wenn nicht oder falsch gesichertes Transportgut verrutscht oder gar herunterfällt. Dass Ladung und Fahrzeug beschädigt werden, sind dabei noch die geringsten Risiken. Schon kleine, unbefestigte Gegenstände können sich etwa bei einer Vollbremsung in gefährliche Geschosse verwandeln, die Ihr Leben und das anderer Menschen gefährden. Deshalb werden Fahrzeuge mit unzureichend gesicherter Ladung auch regelmäßig von der Polizei und der Berufsgenossenschaft aus dem Verkehr gezogen. Und deshalb möchten wir Ihnen hier einige einfach formulierte Grundprinzipien zur richtigen Ladungssicherung vorstellen.

Nutzen Sie diese Möglichkeit zur Information! Egal, ob Sie nur ab und zu ein Fahrrad oder den neuen Kühlschrank transportieren, ob Sie täglich Werkzeug und Baumaterial in Ihren Lieferwagen packen oder ganze LKWs beladen. Wir wollen, dass Sie sicher fahren!

Jeder trägt Verantwortung. Auch Sie!

Verantwortlich für die sachgemäße Ladungssicherung ist nicht nur der Fahrer oder derjenige, der das Fahrzeug belädt. Auch die Vorgesetzten, also der Lademeister, der Fahrzeughalter sowie der Betriebsinhaber werden zur Verantwortung herangezogen.

Und übrigens:

Ein Fahrer ist verpflichtet die Fahrt abzulehnen, wenn die Ladung nicht ausreichend gesichert ist!

Gesetze und Richtlinien, die Sie kennen sollten.

Die gesetzlichen Vorschriften zur Ladungssicherung sind in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), der Straßenverkehrsordnung (StVO), den zugehörigen Verwaltungsvorschriften und der Unfallverhütungsvorschrift BGV D 29 festgeschrieben.

Die technischen Richtlinien sind in DIN EN 12195 ff und DIN 75410 sowie den Richtlinien 2700 ff des VDI (Verein Deutscher Ingenieure) festgelegt.

Lösungen mit System

Zusammen mit Experten haben wir Zu einer effektiven Ladungssicherung gehört auch ein optimales System das höchste Ansprüche erfüllt. In vielen Tests, durch jahrelange Erfahrung und in ständigem Austausch mit Experten wurde hierfür ein Komplett-System entwickelt. Durch Kombination aus den passenden Zurrmitteln, Kraftübertragungssystemen und Antirutschmatten werden Kraftverluste ausgeglichen und somit eine sinnvolle Sicherung gewährleistet. Durch weniger Zurrmittel entstehen kürzere Standzeiten bei der Ladungssicherung, wodurch geringere Gesamtkosten entstehen.

Sicher, einfach und DIN-konform berechnen

Ein unverzichtbarer Partner für die Ermittlung der richtigen Spanngurte ist der Zurrmittelrechner. Sie können vor Ort ganz einfach und schnell die Anzahl der benötigten Spannsysteme ermitteln. Er berechnet die Anzahl der Gurte sowohl für Niederzurren als auch für Direktzurren, und berücksichtigt dabei verschiedene Gleitreibbeiwerte und Winkel. Egal ob Sie in Deutschland korrekt nach DIN 1295-1:2004-04 oder in Europa nach DIN EN1295-1-2010 sichern müssen, haben Sie mit dem handlichen und einfach zu verwendenden Zurrmittelrechner immer das richtige Hilfsmittel zur Hand.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Bei Verwendung des besten Sicherungssystems kann eines nicht ausgeschlossen werden: Die Gefahrenquelle Mensch. Damit ein Zurrgurt vorschriftsmäßig gespannt ist, müssen mindestens 50 daN Handkraft (SHF) auf dem Ratschengriff aufgebracht werden. Nur dann wird die vorgeschriebene Vorspannkraft (STF) im Gurtband erzielt. Problem Eins: Nur eine Minderheit der LKW-Fahrer erzielt, angesichts der schweißtreibenden Kraftanstrengung die geforderten 50 daN. Problem Zwei: 50 daN können in der Praxis ohne Messgeräte nicht ermittelt werden.

Das neue Handkraftmessgerät SpannControl DMS mit patentierter Dehn-Messstreifen-Technik bietet eine simple und clevere Lösung. Dank des langen Hebelarmes werden nur 17 daN Handkraft am SpannControl-Hebel benötigt um die vorgeschriebene Handkraft von exakt 50 daN zu erzielen. Zusätzlich wird dem Anwender mit dem integrierten Piepton signalisiert ob die Handkraft unterschritten, erreicht oder sogar überschritten wird.

Wir schulen und beraten Sie!

Eine Zusammenstellung dieser gesetzlichen Vorschriften, Normen und Richtlinien können Sie gerne bei uns anfordern. Darüber hinaus bieten wir Ihnen regelmäßig Schulungen an, die Ihnen zeigen, wie Sie diese am Besten in der Praxis umsetzen.

» Produkte der Braun GmbH ansehen

Quelle: © Braun GmbH 2016

 

Zurück

Tel. 0 27 73 / 74 18 04 - 33
Dennis SchäferIhr Ansprechpartner
Dennis Schäfer
Vertrieb, Regalprüfer, Leiterprüfer
Tel.0 27 73 / 74 18 04 - 33
Fax0 27 73 / 87 49 987
Mobil0 15 1 / 43 20 42 22
Mailschaefer@bnb-ohg.de